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Gemeinde Senden (Druckversion)

SGBXII

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich individuell beraten lassen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert hier über das Thema.

Sie möchten sich individuell beraten lassen?

Bei der Gemeinde Senden können Sie sich an dieses Team wenden:

Bitte beachten: Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach Ihrem Nachnamen.

http://www.senden-westfalen.de//de/leben-in-senden/soziales/soziale-leistungen/sgbxii