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Gemeinde Senden (Druckversion)

SGBII

Bürgergeld und Sozialgeld

Das Bürgergeld und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Umfasst werden neben dem Regelbedarf auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind.

Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich individuell beraten lassen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS) bietet hier weitere ausführliche Informationen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sie möchten sich individuell beraten lassen? Oder haben Fragen zu Ihrer persönlichen Leistungsberechnung?
Bei der Gemeinde Senden können Sie sich an das Team der Leistungssachbearbeitung wenden:

Bitte beachten: Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Hagen Weyh (A-Be)

Sandra Wendt (Bh-H)

Artur Düpmann (I-L)

Martin Freier (M-Re)

Jan-Niklas Kortendiek (Rf-Z)

Sie möchten einen Neuantrag stellen? Oder haben Fragen zur Arbeitsvermittlung?
Dann wenden Sie sich an das Team des Fallmanagements:

Alexander Matthesius (A-Bd)

Stefan Heermann (Be-L)

Steffen Rohlmann (M-Z)

Sie sind Arbeitgeber und suchen nach Arbeitskräften?
Auch in diesem Fall können Sie sich an das Team des Fallmanagements wenden.

Haben Sie Fragen zur Unterhaltsheranziehung?

Alexander Matthesius (A-Z)

http://www.senden-westfalen.de//de/leben-in-senden/soziales/soziale-leistungen/sgbii