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Information für Hundehalter

Wenn Sie einen Hund halten, sollten Sie die Regeln und Pflichten kennen, die für Hundehalter gelten. Informieren Sie sich hier schon einmal. Auch ein persönliches Gespräch zur Klärung offener Fragen ist natürlich möglich.

Hundeanmeldung nach dem LHundG NRW

Hundeanmeldung zur Hundesteuer

Hundesteuer

Leinenpflicht

Hundekot-Tütenspender

Flyer: Hundehaltung in Senden

Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz

In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeshundegesetz NRW seit dem 1. Januar 2003 das Halten und den Umgang mit Hunden. Das Landeshundegesetz NRW enthält unter anderem Regelungen für:

  • Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW,
  • Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW,
  • Große Hunde nach § 11 LHundG NRW und
  • Sonstige Hunde.

Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Weiterhin Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach bestimmten Vorkommnissen durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde.

Hunde bestimmter Rassen sind Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Große Hundesind anzuzeigen. Hierzu können Sie folgendes Formular verwenden: Hundeanmeldung

Sonstige Hunde sind sämtliche Hunde, die nicht unter die o. g. Kategorien fallen, und zwar unabhängig von deren Rasse, Kreuzung, Größe oder Gewicht.

Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Nähere Infos erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Für ALLE HUNDE ist eine Anmeldung zur Hundesteuer verplichtend. 

Kontaktdaten

Für weitere Fragen richten Sie sich an:

Frau Housel
Tel.  02597 699-814
Fax. 02597 699-100
k.housel(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing