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Gemeinde Senden (Druckversion)

Familienförderung

Richtlinien über die Familienförderung

Am 01.08.2008 traten die Richtlinien über die Familienförderung in der Gemeinde inkraft. Gleichzeitig verlieren die Richtlinien in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 18.12.2003 ihre Gültigkeit.

In Ergänzung der familienpolitischen Maßnahmen von Bund und Land gilt es, die Rahmenbedingungen im Lebensumfeld der Familien auch auf kommunaler Ebene positiv zu fördern und damit zu verbessern und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu sichern. Insofern stellt Familienpolitik eine Querschnittsaufgabe dar, in der sich auch kommunale Handlungsbereiche bündeln. Neben den Pflichtaufgaben einer Kommune (z.B. Vorhalten von Plätzen in Tageseinrichtungen, ausreichendes Schulangebot) gibt es auch Handlungsfelder, in denen eine Kommune freiwillig zum Ausdruck bringen kann bzw. sollte, dass ihr die Stärkung der Familien bei der Erfüllung familienbezogener Aufgaben wichtig ist.Die Richtlinien beziehen sich auf die Bereiche Junge Familien, den Familienpass (Anspruch, Beantragung und Ausstellung, Wirkungen), Vergabe von Baugrundstücken, Familienwegweiser, Gewährung von Zuschüssen. Die Richtlinien stehen Ihnen im Ortsrecht der Gemeinde Senden zum Download bereit.

weiter zum Ortsrecht (Bereich Soziales, Jugend, Sport)

http://www.senden-westfalen.de//de/leben-in-senden/soziales/soziale-dienste/familienfoerderung