Gemeinde Senden

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Steuern

Die Gemeinden haben zunächst einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf Anteile aus der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer.

Der Anteil aus der Einkommensteuer macht bei der Gemeinde Senden die größte Ertragsposition (in 2021 rd. 11,0 Mio. €) aus.

Daneben steht auch das Aufkommen aus den Grundsteuern A und B  sowie der Gewerbesteuer  den Gemeinden zu.

Darüber hinaus können die Gemeinden weitere örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben. In Senden sind dies zum einen die Hundesteuer  und zum anderen die Vergnügungssteuer.

Weitere kommunale Steuern wie z. B. die Zweitwohnungssteuer, die Übernachtungssteuer (Bettensteuer), die Sexsteuer oder die Wettbürosteuer werden nicht in Senden erhoben.

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing