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Straßenreinigung

Die Reinigung der Gehwege (Bürgersteige) ist grundsätzlich den Eigentümern der angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. In vielen Wohngebieten ist auch die Fahrbahnreinigung den Anliegern auferlegt worden; eine Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht. Die maschinelle Fahrbahnreinigung durch die Gemeinde findet grundsätzlich nur in Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen statt (die dazugehörigen Straßen sind in der Satzung aufgelistet). Die Höhe der Straßenreinigungsgebühr bei dieser maschinellen Reinigung entnehmen Sie bitte der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.12.2006“.

 

Die auf die Eigentümer übertragene Reinigung umfasst neben der Beseitigung von Schmutz, Laub, Unrat usw. auch das Entfernen von Unkraut auf den Gehwegen (Bürgersteigen). In  Bereichen in denen auch die Fahrbahnreinigung übertragen ist, sind auch der Rinnstein und die Einlaufroste entsprechend zu säubern.

 

Die vierteljährlichen Fälligkeiten (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) für die fälligen Benutzungsgebühren werden im Abgabenbescheid festgesetzt (in der Regel zusammen mit der Grundsteuer).

Es ist auch möglich, die Benutzungsgebühren (einschließlich der Grundsteuer) in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30.09. eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Benutzungsgebühren (einschließlich der Grundsteuer) ab dem Folgejahr jeweils zum 01.07. in einer Summe zu zahlen sind.

Formular „Jahreszahlerantrag Grundbesitzabgaben“

 Soll der Abgabenbescheid nicht an Sie als Eigentümer, sondern an eine andere Person gesandt werden, reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular ein. Beachten Sie bitte hierbei, dass trotz der Zustellvollmacht weiterhin die Eigentümer grundsätzlich abgabepflichtig bleiben:

Formular „Zustellvollmacht für Grundbesitzabgaben“

 

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Das Formular "Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen" finden Sie hier.

 

 

 

Ansprechpartner/in:

Bei Fragen zur Straßenreinigung steht Jana Bergmann gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Tel. 02597 699-210

j.bergmann@senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing