Gemeinde Senden

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Abwassergebühren

Abwassergebühren werden erhoben für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen und setzen sich zusammen aus Niederschlags- und Schmutzwassergebühren.

Tagtäglich wird sauberes Frischwasser aus dem Trinkwassernetz entnommen und z. B. durch Waschen, Haushaltsgebrauch, die Toilettenspülung oder gewerbliche Prozesse verschmutzt. Nach Gebrauch fließt das Brauchwasser über die öffentlichen Straßenkanäle zur Kläranlage. Die Beseitigung des Abwassers verursacht Kosten, die von den Benutzern der Kanalisation über die Zahlung von Abwassergebühren zu finanzieren sind. Nach Art der Inanspruchnahme unterscheidet man zwischen Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren. 

Die Gebühren für 2024 auf einen Blick:

Schmutzwassergebühr:                  2,59 €/m3

Niederschlagswassergebühr:         0,49 €/m2

Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch (in m³). Die Berechnung der Schmutzwassergebühren erfolgt nach dem sogenannten „Frischwassermaßstab“. Grundlage ist grundsätzlich der Wasserverbrauch des vorletzten Kalenderjahres. Dieser kann in der Regel der Abrechnung der Gelsenwasser AG entnommen werden.

Anträge zur Festsetzung der Abwassergebühren

Sofern ein Teil der bezogenen Frischwassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wird (z. B. Gartenbewässerung/Gartenwasser), kann auf formlosen Antrag eine Befreiung von der Schmutzwassergebühr für die nicht eingeleiteten Frischwassermengen gewährt werden.

Bei diesen Wasserabzugsmengen ist der Nachweis grundsätzlich über einen ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Zwischenzähler / Gartenwasserzähler, der auf eigene Kosten einzubauen und zu warten ist, zu erbringen. Dieser Zwischenzähler wird bei ordnungsgemäßer Anbringung seitens der Gemeinde Senden verplombt und dann während der Eichzeit des Zwischenzählers (bei einem neuen Zähler sind dies in der Regel sechs Jahre) anerkannt. Bitte überprüfen Sie, ob sich die Anschaffung und Installation eines Zwischenzählers - unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten und Gebühren - lohnt. Die weiteren zu beachtenden Voraussetzungen sowie die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem Merkblatt:

Formular "Merkblatt - Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr"

 Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und / oder befestigten Grundstücksfläche (in m²), von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann. Zu den gebührenpflichtigen Niederschlagsflächen können auch teilversiegelte Flächen zählen (z. B. Ökopflaster oder Schotterflächen), sofern von diesen Flächen bei einem Starkregenereignis Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann (z. B. aufgrund eines Gefälles). Die jeweiligen Werte werden dann mit dem jährlich ermittelten Gebührensatz multipliziert.

 Die vierteljährlichen Fälligkeiten (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) für die fälligen Benutzungsgebühren werden im Abgabenbescheid festgesetzt (in der Regel zusammen mit der Grundsteuer).

 Es ist auch möglich, die Benutzungsgebühren (einschließlich der Grundsteuer) in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30.09. eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Benutzungsgebühren (einschließlich der Grundsteuer) ab dem Folgejahr jeweils zum 01.07. in einer Summe zu zahlen sind.

Formular „Jahreszahlerantrag Grundbesitzabgaben

 Soll der Abgabenbescheid nicht an Sie als Eigentümer, sondern an eine andere Person gesandt werden, reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular ein. Beachten Sie bitte hierbei, dass trotz der Zustellvollmacht weiterhin die Eigentümer grundsätzlich abgabepflichtig bleiben:

Formular „Zustellvollmacht für Grundbesitzabgaben“

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Das Formular "Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen" finden Sie hier.

 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

  • Mit Fragen zu den Abgabenbescheiden wenden Sie sich an Jana Bergmann.
  • Bei Fragen zur Gebührenkalkulation an sich steht Ihnen Matthias Bruns zur Verfügung.
  • Bei technischen Fragen wenden Sie sich an Marcus Schmidt.

Entwicklung der Abwassergebühren der Gemeinde Senden

Die Gebühren werden jährlich neu berechnet, hier ein Überblick:

 

Jahr

Schmutzwassergebühr

(in € je m³ Frischwasserverbrauch)

Niederschlagswassergebühr

(in € je m² bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche)

2015

1,92

0,31

2016

1,92

0,34

2017

2,05

0,37

2018

2,13

0,33

2019

2,13

0,33

2020

2,13

0,33

2021

2,13

0,33

2022

2,13

0,33

2023

2,28

0,33

2024

2,59

0,49

Sendens Gebühren im Jahresvergleich

Auf Basis der Gebührensätze für das Jahr 2024 ergibt sich im Vergleich zu 2023 für einen 4-Personen-Musterhaushalt (= Musterhaushalt des Bundes der Steuerzahler, BdSt) mit 200 cbm Frischwasserverbrauch und 130 qm gebührenrelevanter Fläche folgende jährliche Gebühr:

 

2024

Gebühren-

sätze Senden

4-Personen-

Musterhaushalt

 

 

SW

2,59 €/cbm

200 cbm

518,00 €

Schmutzwassergebühr

RW

0,49 €/qm

130 qm

  63,70 €

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

581,70 €

 

2023

Gebühren-

sätze Senden

4-Personen-

Musterhaushalt

 

 

SW

2,28 €/cbm

200 cbm

456,00 €

Schmutzwassergebühr

RW

0,33 €/qm

130 qm

  42,90 €

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

498,90€

 

 

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing