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Gemeinde Senden (Druckversion)

Kanalanschlussbeiträge

Kanalanschlussbeiträge

Die Gemeinde Senden erhebt zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwands für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage einen Kanalanschlussbeitrag.

Der Beitrag im Sinne des Kommunalabgabengesetzes wird erhoben, wenn ein Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt wird und an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden kann.

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Größe, d.h. der Fläche des Grundstücks und dessen baulicher Nutzbarkeit. Die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.

Der Beitragssatz in der Gemeinde Senden beträgt derzeit 7,60 €. Er wird regelmäßig überprüft unter Zugrundelegung der Kanalbaukosten. Bei der Berechnung des Kanalanschlussbeitrages kommt der Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht geltende Beitragssatz zur Anwendung. Der Kanalanschlussbeitrag wird bezogen auf das Grundstück und die jeweilige Anschlussart (Regenwasseranschluss und/oder Schmutzwasseranschluss) nur einmal erhoben.

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Senden (Entwässerungssatzung) vom 18.12.2009

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Senden vom 18.12.2009

 

Ansprechpartnerin

Bei Fragen zu Kanalanschlussbeiträgen steht Anna Maria Misitano gerne zur Verfügung.

Anna Maria Misitano

Kontakt:

Tel. 02597 699-331
a.misitano(@)senden-westfalen.de

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