Gemeinde Senden

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Allgemeine Informationen zur Anleinpflicht

Kleine Hunde (<40 cm und <20 kg)

Hunde sind grundsätzlich an einer Leine zu führen

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. (§ 2 Abs. 2 LHundG NRW)

Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen

Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Zudem ist gefährlichen Hunden ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. (§ 5 Abs. 2, § 10 Abs. 1 LHundG NRW)

Große Hunde (>40 cm oder >20 kg)

Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. (§ 11 Abs. 6 LHundG NRW)

Wo für große Hunde die Anleinpflicht endet (Ende des im Zusammenhang bebauten Ortsteils) können Sie den unten aufgeführten Plänen entnehmen.

Im Wald gelten besondere Vorschriften des Landesforstgesetzes NRW. Gem. § 2 Abs. 3 Landesforstgesetz NRW dürfen Hunde (egal ob groß oder klein) in einem Wald außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden.

Des Weiteren gelten besondere Vorschriften auf Schulhöfen, Spielplätzen,Friedhöfen und Sportanlagen. In diesen Bereichen ist auf die entsprechende, vor Ort befindliche, Beschilderung zu achten.

Im Zweifelsfall

Sollte sich ein Hundehalter nicht sicher sein, ob sein Hund angeleint geführt werden muss oder nicht, so sollte der Hund im Zweifel besser an die Leine genommen werden.

Denn grundsätzlich gilt: Alle Hunde sind so zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahren für Menschen oder Tiere ausgehen.

Für weitere Fragen richten Sie sich an:

Frau Housel
Tel.  02597 699-814
Fax. 02597 699-100
k.housel(@)senden-westfalen.de

Übersichtspläne zusammenhängende Bebauung

Kartographie: Kommunalverlag Hans Tacken, Essen. Ausschnitte aus dem KVplan Senden. Diese Karte ist im Handel und in der Tourist-Information der Gemeinde Senden erhältlich

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing