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Informationen zum Coronavirus

Hier möchten wir gezielt die Sendener Bürgerinnen und Bürger mit Hintergrundinformationen versorgen.

Zahlen, Grafiken, Verläufe

Informationen zu den aktuellen Fallzahlen und Inzidenzen im Kreis Coesfeld finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts.

Rechtlicher Rahmen

Die jeweils gültige Fassung der Coronaschutz-Verordnung ist auf www.land.nrw abrufbar.

Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Ziel dieser Verordnung ist es weiterhin, die erfolgreiche Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie so fortzusetzen, dass schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, weiterhin bestmöglich verhindert werden.

Die ab dem 23. Dezember 2022 gültige Fassung steht hier zum Download bereit.

 

Besuch im Rathaus

Das Rathaus ist zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Es wird jedoch darum gebeten, vor einem Besuch des Rathauses einen Termin zu vereinbaren. Besuche im  Bürgerbüro sind davon ausgenommen.

Isolationspflicht endet zum 1. Februar

Die Isolationspflicht für Corona-Infizierte wird auch in NRW zum 1. Februar aufgehoben. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am 25. Januar (Mittwoch) mit. Die Presseinformation ist hier online verfügbar

Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen.

Demnach gilt:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet. 

 

 

Maskenpflicht in Bus und Bahn endet Anfang Februar

In NRW endet die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln am 1. Februar, bundesweit am 2. Februar 2023. 

Testen in Bösensell

In Bösensell gibt es die Möglichkeit sich in der Praxis von Dr. Thomas Benner in der Espelstraße 14 testen zu lassen. Es werden sowohl Schnelltests als auch PCR-Tests angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Arztpraxis: https://dr-t-benner.de/

 

Offizielle Teststation, Praxis Dr. Schöpp in Senden

Die Praxis für Allgemeinmedizin, Dr. Schöpp ist eine offizielle Teststation. Über die Website der Praxis können die Termine für Corona-Tests gebucht werden. Weiterhin können Sie sich dort auch gegen Covid-19 impfen lassen.

Praxis für Allgemeinmedizin  Dr. Schöpp
Münsterstr. 55
48308 Senden
02597 6901555
www.allgemeinmedizin-senden.de

 

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW stellt Informationen rund um Corona in Leichter und  in Gebärdensprache zur Verfügung. Leichte Sprache ermöglicht barrierefreie Kommunikation insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Sprachkenntnissen. Gebärdensprache hilft insbesondere nicht-hörenden und schwerhörenden Menschen bei der Verständigung. https://www.mags.nrw/coronavirus-leichtesprache

Corona-App

Die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung soll es jedem ermöglichen festzustellen, ob er oder sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist. So sollen Infektionsketten schneller und besser nachvollzogen und unterbrochen werden. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im  App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

Auf diesen Seiten der Bundesregierung gibt es ausführliche Informationen und den direkten Link in die App-Stores.

Weiterführende Informationen

Der Informationsbedarf in der Bevölkerung ist hoch. Stetig aktualisierte Lage- und Risikobewertungen finden Sie hier:


•    Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums

•    Internetseite des Robert Koch-Instituts

•    Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums

•    Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing